Anca EEM AGB

Anca EEM AGB

Allgemeine Geschaeftsbedingungen Anca EEM


1. Allgemeines

1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Allgemeinen Geschaeftsbedingungen.
1.2 Die Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelten auch ohne ausdrueckliche nochmalige Vereinbarung fuer alle zukuenftigen Geschaefte.
1.3 Geschaeftsbedingungen oder Abweichungen von den getroffenen Vereinbarungen im Bestaetigungsschreiben des Kaeufers werden nur wirksam, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.
1.4 Ergaenzungen oder Aenderungen sowie Nebenabreden beduerfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestaetigung.
1.5 Auf diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen ist deutsches Recht anzuwenden.
1.6 Sollten Teile der nachstehenden Bedingungen nicht wirksam sein, so wird die Wirksamkeit der uebrigen Bedingungen davon nicht beruehrt.
1.7 Gerichtsstand ist Lebach.

2. Vertragsabschluss

2.1 Nebenabreden, Aenderungen und Ergaenzungen des Auftrags sind nur gueltig, wenn wir sie schriftlich bestaetigen. Das gleiche gilt fuer Zusicherungen von Eigenschaften.
2.2 Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Beschreibungen der Ware stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsaenderungen fuer Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages behalten wir uns ausdruecklich vor.
2.3 Materialfreigaben erfolgen ausschliesslich nach schriftlichem Konsens zwischen dem Besteller und Anca EEM und gelten bis auf schriftlichen Widerruf, welcher auch von Anca EEM schriftlich quittiert werden muss.
2.4 Bei Hostingauftraegen erwirbt der Auftraggeber nur ein jaehrliches Nutzungsrecht fuer eine vereinbarte Jahresgebuehr.
2.5 Wird die Jahresgebuehr nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung beglichen ist Anca EEM berechtigt die Domain ohne weitere Benachrichtigung zu schliessen. Fuer die daraus entstehenden Schaeden haftet ausschliesslich der Auftraggeber. Eine erneute Wiederaufschaltung ist Kostenpflichtig und wird je nach Aufwand berechnet, jedoch mindestens 50€.
2.7 Fuer den Inhalt der Gehosteten Seite ist der Auftraggeber allein verantwortlich.

3. Preise

3.1 Die von uns genannten Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils gueltige Umsatzsteuer hinzukommt.
3.2 Unsere Preise gelten fuer Lieferung ab Werk Schmelz. Versand- und Verpackungskosten werden zusaetzlich gesondert in Rechnung gestellt.
3.3 Beim Bestellservice hat der Auftraggeber 50% der Preisdifferenz zwischen dem vogegebenen Preis und den durch uns erzielten Preise als Honorar zu Zahlen, zzgl. eventueller Auslagen, auch wenn der Auftraggeber wo anderst kauft.

4. Zahlung

4.1 Zahlungsbedingungen des Bestellers werden von Anca EEM grundsaetzlich nicht anerkannt.
4.2 Wir sind berechtigt, Lieferung nur gegen Vorauszahlung zu leisten.
4.3 Wir sind nicht verpflichtet Wechseln oder Schecks anzunehmen. Falls doch eine Annahme unsererseits erfolgt, erfolgt diese nur zahlungshalber. Die Kosten der Diskontierung und Einziehung hat der Kaeufer zu erstatten.
4.4 Bei Ueberschreitung des Zahlungstermins berechnen wir ab Faelligkeit Zinsen in Hoehe von 3% ueber dem Zinssatz der von unserer Hausbank fuer entsprechende 'geduldeten Ueberziehung' berechnet wird. Zinsen werden pro angefangenem Monat (30Tage) im vorraus und ueber den gesamten Betrag faellig der zum Zeitpunkt des Zahlungstermins geschuldet wurde bis dieser restlos ausgeglichen (incl. Zinsen und Zinseszinsen) wurde.
4.5 Pro ausgesprochener Mahnung werden 20,00 € Mahngebuehren in Rechnung gestellt. Ausserdem behalten wir uns vor, darueber hinausgehende Verzugsschaeden geltend zu machen.
4.6 Negative Auskuenfte ueber den Kaeufer, insbesondere Wechsel- oder Scheckprotest und aehnliches, sowie nachhaltige Ueberschreitung eines mit uns vereinbarten Zahlungsziehls berechtigen uns, in Zukunft nur noch gegen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu liefern. In einem solchen Fall gilt eine Stundung von bereits faellig gewesenen Forderungen als widerrufen, und noch nicht faellige Forderungen koennen unseres Ermessens sofort faellig werden.
4.7 Bei Hard- und/oder Softwareentwicklung im Kundenauftrag sind wir berechtigt vorab einen Teilbetrag oder den Gesamtbetrag als Vorauszahlung zu fordern.
4.8 Nach Ausgleich aller unserer Forderungen bekommt der Auftraggeber auf Wunsch Schaltbilder / Layouts und Technische Zeichnungen als PDF Datei, Software fuer Hardware mit Mikrocontroller als Bootloaderfile, fuer PC Systeme als ausfuehrbare Datei (z.B. .EXE), weitere Ansprueche bestehen nicht.
4.9 Sind nicht alle unserer Forderungen bezahlt erwirbt der Auftraggeber keinerlei Rechte und / oder Eigentum an Schaltbilder / Layouts, technische Zeichnungen, Software und Hardware, auch darf er die Unterlagen weder Vervieltaetigen noch Dritten zugaenglich machen, auch Teilzahlungen aendern daran nichts.
4.10 Ist der Auftraggeber mehr als 30 Tage mit Zahlungen / Teilzahlungen im Verzug ist Anca EEM berechtigt vom Auftrag zurueckzutreten und bereits geleistete Zahlungen als Aufwandsentschaedigung einzubehalten, alle Ansprueche des Auftraggebers erloeschen damit, noch offene Forderungen werden sofort faellig.

5. Ruecktritt und Vertragsanpassung

5.1 Sollten wir feststellen, dass uns der Kaeufer unrichtige Angaben ueber seine Kreditwuerdigkeit gemacht hat, koennen wir durch schriftliche Erklaerung vom Vertrag zuruecktreten.
5.2 Dieses Recht haben wir auch, wenn sich die Kreditfaehigkeit des Kaeufers seit Vertragsabschluss verschlechtert hat, insbesondere wenn es zu Wechselprotesten oder einem Vergleichs- bzw. Konkursantrag gekommen ist. 5.3 Nach §312d Abs 4 Nr 1 BGB besteht kein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, z.B. Leiterplatten, Baugruppen, und sonstige Hard- und Software die fuer den Kunden bestellt oder angefertigt wurde.

6. Rechte

6.1 Der Auftraggeber uebernimmt die Gewaehr, dass bei Herstellung entsprechend seiner Muster, Fotos, Zeichnungen oder Modelle gewerbliche Schutzrechte in patent -, muster - oder markenrechtlicher Hinsicht nicht verletzt werden. Sollte von Dritten unter Berufung auf deren Schutzrechte die Herstellung bestellter Ware untersagt werden, ist Anca EEM , ohne zur Pruefung der Rechtslage verpflichtet zu sein, berechtigt, die Herstellung und Lieferung einzustellen und Schadensersatz in Hoehe des entstandenen Schadens einzufordern.

7. Lieferzeit und -umfang

7.1 Die Lieferzeit beginnt mit der Annahme des Auftrages. Falls der Liefergegenstand zu diesem Zeitpunkt noch nicht genau feststeht, beginnt die Lieferzeit zu dem Zeitpunkt an dem der Liefergegenstand in allen Einzelheiten festgelegt worden ist.
7.2 Die Einhaltung von Fristen fuer Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang saemtlicher vom Besteller zu liefernder Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben, ins besondere von Plaenen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfuellt, so verlaengern sich die Fristen.
7.3 Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf hoeherer Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Naturkatastofen, oder aehnlicher Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung zurueckzufuehren, verlaengern sich die Fristen angemessen.
7.4 Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdruecklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschliesslich unverbindliche Angaben. Geraten wir mit unserer Lieferverpflichtung in Verzug, so kann der Kaeufer uns eine Nachfrist von zwoelf Wochen setzen, nach deren ungenutzten Ablauf der Kaeufer das Recht hat, vom Vertrag zurueckzutreten.
7.5 Verweigert der Besteller die Annahme unserer Leistung ganz oder teilweise oder kann der Auftrag aus einem vom Besteller zu vertretenden Grund nicht abgewickelt werden, so sind wir berechtigt, neben der Erstattung der fuer den Auftrag bereits entstandenen Kosten und Aufwendungen einen Schadensersatzbetrag in Hoehe von mindestens 25 % des Auftragswertes zu verlangen und vom Vertrag zurueckzutreten oder weiterhin die Erfuellung des Vertrages zu fordern.
7.6 Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Maengel nicht verweigern.
7.7 Fuer Leiterplatten und sonstige Sonderfertigungen gelten Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15% der bestellten Stueckzahl, mindestens jedoch zwei Stueck, als vertragsgerechte Lieferung.
7.8 Teillieferungen sind gestattet und als selbststaendige Lieferung zu bezahlen.
7.9 Anca EEM ist im Falle von Abrufauftraegen, bei denen die Abrufe nicht in den vereinbarten Fristen erfolgen, die gefertigten nicht abgerufenen Mengen zu liefern und zu berechnen.
7.10 Wird ein Abrufauftrag vorzeitig gekuendigt so ist eine Entschaedigung von mindestens 50% des Auftragrestwertes zzgl. des Vorhanderen und Komisionierten Materials faellig.
7.11 Wird die Stueckzahl eines Auftrages durch den Auftraggeber verringert so wird der Preis neu berechnet und die Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu zahlen, auch rueckwirkend fuer bereits gelieferte Ware aus dem betroffenen Auftrag.

8. Versand und Gefahrenuebertragung

8.1 Die Gefahr geht auf den Kaeufer ueber, sobald die Sendung versandgerecht bereitgestellt ist und das Lager verlassen hat.
8.2 Wird der Versand von Ware auf Wunsch des Kaeufers gegenueber dem vereinbarten Termin hinausgeschoben, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kaeufer ueber.
8.3 Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Vertragsgegenstand im Namen und auf Rechnung des Kaeufers zu versichern.
8.4 Anca EEM ist nicht verpflichtet eine Transportversicherung abzuschliessen, Ansprueche im Schadensfall, oder bei verspaeteter Zustellung sind an das Transportunternehmen zu stellen.
8.5 Wuenscht der Auftraggeber eine Versicherte und / oder Termingerechte Zustellung kann er, nach Versandfreigabe durch Anca EEM, ein Spedition seiner Wahl damit beauftragen.

9. Gewaehrleistung

9.1 Unvollstaendige und unrichtige Lieferungen sowie erkennbare Maengel sind uns sofort nach Anlieferung schriftlich anzuzeigen, versteckte Maengel sofort nach Entdeckung.
9.2 In jedem Fall gilt die Anzeige als verspaetet, wenn sie spaeter als 5 Tage nach Anlieferung oder im Falle versteckter Maengel nach deren Entdeckung bei uns eingeht. Bei verspaeteter Ruege gilt die Lieferung als genehmigt.
9.3 Wenn der Kaeufer einen Transportschaden feststellt, fuer den wir einzustehen haben, so muss die Reklamation untermauert werden durch eine Sachverhaltsschilderung des Spediteurs / Frachtfuehrers oder eine eidesstattliche Versicherung, die von zwei Zeugen unterschrieben sein muss.
9.4 Bei einer berechtigten Maengelruege haben wir in erster Linie das von uns wahlweise auszuuebende Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erfolgt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht binnen angemessener Frist, so kann der Kaeufer sein Recht auf Minderung oder Wandlung ausueben.
9.5 Bei Maengelruegen duerfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurueckbehalten werden, die in einem angemessenen Verhaeltnis zu den aufgetretenen Sachmaengeln stehen. Der Besteller kann Zahlungen nur zurueckbehalten, wenn eine Maengelruege geltend gemacht wird, ueber deren Berechtigung kein Zweifel besteht. Ein Zurueckbehaltungsrecht des Bestellers besteht nicht, wenn Maengelansprueche verjaehrt sind. Erfolgte die Maengelruege zu Unrecht, ist Anca EEM berechtigt, die entstandenen Aufwendungen dem Besteller zu berechnen.
9.6 Maengelansprueche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeintraechtigung der Brauchbarkeit, bei natuerlicher Abnutzung oder Schaeden, die nach dem Gefahrenuebergang infolge fehlerhafter oder nachlaessiger Behandlung, uebermaessiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund aeusserer Einfluesse stehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern.
9.7 Werden vom Besteller oder von Dritten an der von Anca EEM gelieferten Ware Aenderungen vorgenommen, oder wird diese unsachgemaes oder zeckentfremdet verwendet so erloeschen saemtliche Ansprueche gegenueber der Anca EEM, auch wenn die Aenderungen rueckgaengig gemacht wurden.
9.8 Eine Gewaehrleistung fuer Maengel unserer Erzeugnisse uebernehmen wir nur fuer Fabrikations- und Materialfehler. Fuer diejenigen Teile der Ware, die Anca EEM von dem Besteller vorgeschriebenen Unterlieferanten bezogen hat, haftet Anca EEM nicht, in diesem Fall muss sich der Besteller mit seinen Forderungen an den Unterlieferanten wenden.
9.9 Wird eine Ware von Anca EEM auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers angefertigt, so erstreckt sich die Haftung von Anca EEM nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern darauf, dass die Ausfuehrung gemaess den Angaben des Bestellers erfolgte.
9.10 Bei Uebernahme von Reparaturauftraegen, bei Umaenderungen oder Umbauten alter sowie fremder Waren uebernimmt Anca EEM keine Gewaehr. Reparaturkosten Dritter werden von uns nicht anerkannt.
9.11 Fuer Endverbraucher gilt die gesetzliche Gewaehrleistungsregelung.
9.12 Fuer gewerbliche Abnehmer ist der Gewaehrleistungszeitraum, sofern nicht abweichend vereinbart, auf 6 Monate verkuerzt. Abweichende Regelungen beduerften zur Gueltigkeit der Schriftform.
9.13 Sobald die Ware weiterverarbeitet wird, geht die Gewaehrleistungspflicht an den Besteller / Weiterverabeiter ueber.

10. Haftung

10.1 Schadensersatzansprueche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, Fehlens von zugesicherten Eigenschaften, positiver Forderungsverletzung, unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgruenden, auch fuer mittelbare Schaeden, sind ausgeschlossen, soweit nicht der Schaden durch uns oder unseren Erfuellungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen vorsaetzlich oder grob fahrlaessig verursacht worden ist, oder soweit nicht der Schaden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberuehrt.
10.2 Software / Firmware ist von Schadensersatzanspruechen und Haftung ausgeschlossen, wird innerhalb von 7 Tagen keine Beanstandung schriftlich gemeldet gilt ihr Zustand als in ordnung und akzeptiert. Diese Beanstandung muss von der Anca EEM schriftlich bestaetigt werden
10.3 Ausgeschlossen ist die Haftung fuer Schaeden, die als Folge einer Vertragsverletzung nicht ueblicherweise vorgesehen werden koennen.

Stand: 01.06.2012

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